Derartiges fiel früher unter "Störung der Sonntagsruhe".
Da waren sogar manche Dinge am Sonntag verboten, die
heute als Hobby erlaubt sind. Gewerbsmäßige
Tätigkeit ist sonntags auch heute nur in Ausnahme-
fällen gestattet. Sogar Sportveranstaltungen fielen darun-
ter, und man erfand dann die "Gedächtnis-Spiele" z.B.
beim Fußball im "Andenken" an irgend etwas, das war
dann erlaubt. (Damals galten noch in Deutschland be-
stimmte religiöse Grundsätze, denen zufolge der Sonntag
"heilig" war.)
Wenn sich die geschilderte, gegen Entgelt stattfindende
Tätigkeit in gravierender Weise störend auswirkt, dann
wäre vielleicht Beratung durch den Mieterbund oder
Anwalt zu empfehlen - was heutzutage erlaubt ist und
was nicht, kann man schlecht beurteilen, wenn sogar
die Christlichen Parteien großzügiger bei gewerblicher
Tätigkeit an Sonntagen zu sein scheinen.
Das Reinigen des Treppenhauses geschieht "gegen
Entgelt", also "gewerbsmäßig". Dass dies an Sonntagen geschieht, darf m.E. der Auftraggeber (d.h. der Hauseigentümer) nicht zulassen, weil es verboten ist.
Persönlich halte ich ein Vorgehen in dieser
Angelegenheit mit entsprechender juristischer Beratung
in Zusammenhang mit gestörter Sonntagsruhe n i c h t
f ü r a u s s i c h t s l o s.
Siehe hierzu angegebene Quelle unter "Sonntagsruhe".
"...Infos zur Sonntagsruhe
"Die Sonntagsruhe ist in den jeweiligen Ländergesetzen näher geregelt. In Bayern gibt es hierzu das so genannte Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage, das FTG vom 21.05.1980. Sonn- und gesetzliche Feiertage sind gem. Art. 2 FTG geschützt. An den Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten; das gilt nicht, wenn auf Grund eines Gesetzes etwas anderes bestimmt ist...."
Siehe auch unter "Wikipedia":
http://de.wikipedia.org/wiki/Sonntagsruhe
"....Gesetzliche Regelung [Bearbeiten]Im bundesdeutschen Arbeitszeitgesetz gilt die Regelung, dass an Sonn- und Feiertagen zwischen 0 und 24 Uhr keine Arbeitnehmer beschäftigt werden dürfen...." etc. usw.